Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Schweine

OVG Lüneburg

30.07.1999

1 M 2870/99; NuR 2000, 346

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich gegen die seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung. Im Zuge eines Neubaues sollte der alte Stall so geändert werden, dass sich die Immissionslage insgesamt verbessere. Das VG hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruches angeordnet.

Beurteilung

Eine Verschlechterung der vorhandenen Immissionslage war nicht zu erwarten. Auch im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes, der durch Ablauf der Siebenjahresfrist nicht mehr gerügt werden konnte, konnte eine faktische Vorbelastung dazu führen, dass die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme sich zu Lasten des Planbetroffenen minderte. Beeinträchtigungen waren deshalb in größerem Maße zumutbar, als sie sonst in dem betreffenden Baugebiet hinzunehmen gewesen wären.

Entscheidung

Die Beschwerden des Antragsgegners und des Beigeladenen hatten Erfolg.