Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Ferkel

OVG Lüneburg

04.08.1999

1 M 2974/99; NuR 2000, 348

Sachverhalt

Der Antragsteller wehrte sich gegen die seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für einen Ferkelstall in einer Entfernung von 125 m zu seinem Altenteilerhaus. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte keinen Erfolg.

Beurteilung

Der Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste nicht die Aufrechterhaltung günstiger Umweltbedingungen auf umliegenden Grundstücken. Ein Bauvorhaben war nicht schon deshalb unzulässig, weil ein anderer Standort auf dem Baugrundstück den Nachbarn weniger beeinträchtigte.

Entscheidung

Die Beschwerde blieb erfolglos.