Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Ferkel Gericht OVG Lüneburg Datum 04.08.1999 Aktenzeichen 1 M 2974/99; NuR 2000, 348 Sachverhalt Der Antragsteller wehrte sich gegen die seinem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für einen Ferkelstall in einer Entfernung von 125 m zu seinem Altenteilerhaus. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte keinen Erfolg. Beurteilung Der Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste nicht die Aufrechterhaltung günstiger Umweltbedingungen auf umliegenden Grundstücken. Ein Bauvorhaben war nicht schon deshalb unzulässig, weil ein anderer Standort auf dem Baugrundstück den Nachbarn weniger beeinträchtigte. Entscheidung Die Beschwerde blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht