Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Auerhuhn

VG Gera

16.08.1999

1 E 2355/98; NuR 2000, 394

Sachverhalt

Der Bau einer Trinkwassertalsperre stand in Interessenkollision mit der Erhaltung des Lebensraumes des Auerhuhns.

Beurteilung

Der vom Baulärm betroffene Auerhuhnbestand konnte durch beim Baubeginn vorzunehmende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewahrt werden.

Entscheidung

Der Antrag war nicht erfolgreich.