Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Auerhuhn Gericht VG Gera Datum 16.08.1999 Aktenzeichen 1 E 2355/98; NuR 2000, 394 Sachverhalt Der Bau einer Trinkwassertalsperre stand in Interessenkollision mit der Erhaltung des Lebensraumes des Auerhuhns. Beurteilung Der vom Baulärm betroffene Auerhuhnbestand konnte durch beim Baubeginn vorzunehmende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bewahrt werden. Entscheidung Der Antrag war nicht erfolgreich. Zurück zur Übersicht