Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Vögel

OVG Lüneburg

14.09.2000

1 L 2153/99; NuR 2001, 333

Sachverhalt

Die Klägerin wandte sich gegen die Versagung der Genehmigung für einen Flächennutzungsplan, welcher Flächen für Windkraftanlagen auswies.

Beurteilung

Bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes mussten die Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie beachtet werden, da es sich bei den betroffenen Gebieten um solche handelte, die von der Richtlinie erfasst wurden, unabhängig davon, ob das Gebiet bereits formell als ein Gebiet im Sinne der Richtlinie festgelegt war und ob die Richtlinie bzw. die nachfolgend ergangene FFH-Richtlinie bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden war.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.