Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Vögel Gericht OVG Lüneburg Datum 14.09.2000 Aktenzeichen 1 L 2153/99; NuR 2001, 333 Sachverhalt Die Klägerin wandte sich gegen die Versagung der Genehmigung für einen Flächennutzungsplan, welcher Flächen für Windkraftanlagen auswies. Beurteilung Bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes mussten die Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie beachtet werden, da es sich bei den betroffenen Gebieten um solche handelte, die von der Richtlinie erfasst wurden, unabhängig davon, ob das Gebiet bereits formell als ein Gebiet im Sinne der Richtlinie festgelegt war und ob die Richtlinie bzw. die nachfolgend ergangene FFH-Richtlinie bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden war. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht