Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

heimische Vögel

BVerwG

11.01.2001

4 C 6.00 DÖV 2001, 512 NuR 2001, 385

Sachverhalt

Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) wurde eine Baulücke, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen war, in denen heimische Vögel nisteten und brüteten, bebaut. Die zunächst erteilte Baugenehmigung nahm die Behörde aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung aus Gründen des naturschutzrechtlichen Artenschutzes zurück.

Beurteilung

Durch das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot wurden nicht allgemein die Lebensräume oder Lebensstätten wildlebender Tierarten der besonders geschützten Arten geschützt, sondern nur die ausdrücklich genannten Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten. Insbesondere die Nahrungsreviere der Tiere fielen nicht unter das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot der Vorschrift. Verboten waren gezielte Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, nicht dagegen Beeinträchtigungen, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergaben.

Entscheidung

Im Revisionsverfahren wurde die Sache zurückverwiesen.