Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Afrikanische Strauße

VG Stade

22.11.2001

1 A 650/99; NuR 2002, 765

Sachverhalt

Der Kläger hielt auf seinem Grundstück in einer Gehegeanlage afrikanische Strauße. Er begehrte die Erteilung einer Tiergehege-Genehmigung, die ihm versagt wurde.

Beurteilung

Der Kläger wollte die Tiere nur als Hobby bis zu deren Tod halten, nachdem er zuvor den landwirtschaftlichen Betrieb der Zucht beabsichtigt hatte. Das Vorhaben im Außenbereich wäre nach den Privilegierungstatbeständen im landwirtschaftlichen Betrieb zulässig gewesen; als Hobbyzucht entfiel jedoch diese Privilegierung. Die Haltung war baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

Entscheidung

Die Klage blieb ohne Erfolg.