Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Afrikanische Strauße Gericht VG Stade Datum 22.11.2001 Aktenzeichen 1 A 650/99; NuR 2002, 765 Sachverhalt Der Kläger hielt auf seinem Grundstück in einer Gehegeanlage afrikanische Strauße. Er begehrte die Erteilung einer Tiergehege-Genehmigung, die ihm versagt wurde. Beurteilung Der Kläger wollte die Tiere nur als Hobby bis zu deren Tod halten, nachdem er zuvor den landwirtschaftlichen Betrieb der Zucht beabsichtigt hatte. Das Vorhaben im Außenbereich wäre nach den Privilegierungstatbeständen im landwirtschaftlichen Betrieb zulässig gewesen; als Hobbyzucht entfiel jedoch diese Privilegierung. Die Haltung war baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Entscheidung Die Klage blieb ohne Erfolg. Zurück zur Übersicht