Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Schafe, Esel Gericht OVG Koblenz Datum 25.02.2004 Aktenzeichen 8 B 10256/04; NuR 2004, 398 Sachverhalt Der Antragsteller unterhielt einen landwirtschaftlichen Betrieb u. a. zur Haltung und Züchtung alter Tierrassen. Er errichtete ohne Baugenehmigung auf einer 68 qm großen Betonplatte ein gemauertes Gebäude mit Fensteröffnungen und Satteldach. Dieses solle als Wetterschutz beim Weidegang von Schafen und Eseln dienen. Die Bauarbeiten wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung blieb ohne Erfolg. Beurteilung Die Nutzungsmöglichkeit des errichteten Gebäudes war nach Bauausführung, Größe und Gestaltung nicht ausschließlich zur vorübergehenden Unterbringung von Tieren geeignet. Die Genehmigungsfreiheit hätte sich allein daraus ergeben können, dass das Gebäude bei objektiver Betrachtung nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet war. Entscheidung Die Beschwerde blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht