Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Schafe, Esel

OVG Koblenz

25.02.2004

8 B 10256/04; NuR 2004, 398

Sachverhalt

Der Antragsteller unterhielt einen landwirtschaftlichen Betrieb u. a. zur Haltung und Züchtung alter Tierrassen. Er errichtete ohne Baugenehmigung auf einer 68 qm großen Betonplatte ein gemauertes Gebäude mit Fensteröffnungen und Satteldach. Dieses solle als Wetterschutz beim Weidegang von Schafen und Eseln dienen. Die Bauarbeiten wurden mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung blieb ohne Erfolg.

Beurteilung

Die Nutzungsmöglichkeit des errichteten Gebäudes war nach Bauausführung, Größe und Gestaltung nicht ausschließlich zur vorübergehenden Unterbringung von Tieren geeignet. Die Genehmigungsfreiheit hätte sich allein daraus ergeben können, dass das Gebäude bei objektiver Betrachtung nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet war.

Entscheidung

Die Beschwerde blieb erfolglos.