Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Mehlschwalben Gericht OVG Lüneburg Datum 14.05.2004 Aktenzeichen 8 ME 65/04; NVwZ- RR 2005, 316 Sachverhalt Nach Beseitigung von Mehlschwalbennestern an der Außenfassade eines Einkaufszentrums wurde der Eigentümer zur Anbringung künstlicher Nisthilfen verpflichtet. Beurteilung Auch die Außenfassade eines Einkaufszentrums war Teil der Natur. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach rechtswidriger Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung war die Anbringung von Doppelnisthilfen geeignet. Denn es war mehr als wahrscheinlich, dass nestsuchende Mehlschwalben sich bei Anbringung künstlicher Nisthilfen wieder ansiedeln würden, auch wenn die Nester in der Vorsaison entfernt worden waren. Entscheidung Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde abgelehnt. Zurück zur Übersicht