Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Mehlschwalben

OVG Lüneburg

14.05.2004

8 ME 65/04; NVwZ- RR 2005, 316

Sachverhalt

Nach Beseitigung von Mehlschwalbennestern an der Außenfassade eines Einkaufszentrums wurde der Eigentümer zur Anbringung künstlicher Nisthilfen verpflichtet.

Beurteilung

Auch die Außenfassade eines Einkaufszentrums war Teil der Natur. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach rechtswidriger Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung war die Anbringung von Doppelnisthilfen geeignet. Denn es war mehr als wahrscheinlich, dass nestsuchende Mehlschwalben sich bei Anbringung künstlicher Nisthilfen wieder ansiedeln würden, auch wenn die Nester in der Vorsaison entfernt worden waren.

Entscheidung

Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurde abgelehnt.