Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Öffentliches Recht Fallkategorie Baurecht Tier Schweine Gericht OVG Lüneburg Datum 21.10.2004 Aktenzeichen 1 LA 287/03; NVwZ-RR 2005, 170 Sachverhalt Der Kläger wandte sich gegen die Genehmigung eines Stalles auf dem Nachbargrundstück im Außenbereich, in welchem 300 Schweine gemästet werden sollten. Das Gebäude entstünde in 100 m Entfernung zu seinem Wohnhaus. Er erhob Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung seiner Klage. Beurteilung Der Kläger hatte das Gutachten zur Geruchsmessung nicht substantiiert in Zweifel gezogen. Gegen die Ablehnung der Einholung weiterer Gutachten wandte er sich nicht. Zudem müssten in Außenbereichen und Dorfgebieten wesentlich höhere Geruchseinwirkungen als die festgestellten hingenommen werden. Entscheidung Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde zurückgewiesen. Zurück zur Übersicht