Urteil: Details

Öffentliches Recht

Baurecht

Kleintiere

OVG Münster

10.02.2006

8 A 2621/04; NuR 2006, 466

Sachverhalt

Der Kläger wandte sich gegen eine dem Beigeladenen für die Errichtung und den Betrieb eines Kleintierkrematoriums in der Nähe seines im Außenbereich liegenden Grundstücks erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das VG wies die Klage ab.

Beurteilung

Ein für sich genommen unauffälliger Geruch, der durch die Verbrennung von Tierkörpern in einem Kleintierkrematorium hervorgerufen wurde, war nicht bereits deshalb unzumutbar, weil er von den Anwohnern mit dem Krematorium in Verbindung gebracht und allein wegen der Kenntnis seiner möglichen Herkunft als ekelerregend empfunden wurde.

Entscheidung

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.