Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Bullterrier

AG Bad Liebenwerda

12.03.1999

990312; AG Bad Liebenwerda; 12.03.99; 11 C 502/98; NJW-RR 1999, 1255

Sachverhalt

Die Klägerin, welche zum Besuch bei der Mutter des Beklagten auf deren Hofgrundstück gebeten wurde, wurde hierbei vom Bullterrier des Beklagten angefallen. Auf der Flucht vom Grundstück stürzte sie auf der Straße, wo der Hund sie ein zweites Mal anfiel. Sie setzte sich auf die Hausstufen in dem Glauben, der Hund sei außerhalb des Grundstücks geblieben, wo das Tier sie jedoch erneut anfiel. Nach zahlreichen Behandlungen behielt die junge Frau lange unansehnliche Narben an beiden Ober- und Unterschenkeln zurück.

Beurteilung

Durch den Hundebiss war nicht nur in die körperliche Unversehrtheit der Klägerin eingegriffen worden, sondern auch zwangsläufig großer Schmerz und Angst zugefügt worden, die bis in die Gegenwart und Zukunft reichten. Die Klägerin gerade als junge Frau würde nicht nur die Lebensführung in ihrer Freizeitgestaltung dem Verletzungsbild anpassen, sondern auch psychisch unter dem Narbenbild leiden. Die Berücksichtigung der persönlichen Vermögensverhältnisse wurde dadurch beeinflusst, dass der Beklagte besonders verantwortungslos gehandelt hatte, indem er die gefährlichen Hunde ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen hielt.

Entscheidung

Der Klägerin wurden 8.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen.