Urteil: Details

Zivilrecht

Hunde

Hund

AG Walsrode

23.12.2003

31223; AG Walsrode; 23.12.03; 7 C 1028/03; NJW-RR 2004, 365

Sachverhalt

Die Klägerin begehrte die Herausgabe eines Rottweilerhundes, welcher zum Zeitpunkt des gemeinsamen Zusammenlebens der Parteien erworben wurde.

Beurteilung

Die Parteien hatten an dem Hund durch gemeinsame Anschaffung und unterschiedlich anteilige Unterhaltung gemeinschaftliches Eigentum erworben. Eine tatsächliche Teilung in Natur kommt bereits aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage. Eine Teilung durch Verkauf war den Parteien nicht zuzumuten, da das immaterielle Interesse nicht Berücksichtigung finden konnte. Die Klägerin hatte erhebliche Formalitäten für den Hund erledigt und die Haltung bis zum Streitzeitpunkt überwiegend übernommen.

Entscheidung

Der Antrag, die Miteigentumsgemeinschaft aufzulösen und den Hund der Klägerin zuzuweisen, hatte Erfolg.