Urteil: Details

Zivilrecht

Jagd

Jagd-hund

OLG Bamberg

20.02.1990

900220; 5 U 41/89; NJW-RR 1990, 735

Sachverhalt

Der beklagte Forstdirektor war mit seinem Jagdhund als Jagdgast an einer Privatjagd beteiligt. Er setzte seinen Hund unangeleint zur Nachsuche auf ein laufkrank geschossenes Reh an. Dabei rannte der Hund von rechts aus dem Wald kommend auf die Straße gegen den Pkw des Klägers, wodurch das Fahrzeug im linken Frontbereich beschädigt wurde. Das LG hat den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von 7.997 DM verurteilt.

Beurteilung

Der Jagdhund des Försters war als Berufstier anzusehen. Aufgrund der Lage der Jagdreviere bestand die Gefahr, dass der Hund bei der Nachsuche in den öffentlichen Straßenverkehr gelangte, was schließlich auch geschah. Er durfte deshalb nicht unangeleint zur Nachsuche auf das angeschossene Wild angesetzt werden.

Entscheidung

Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.