Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Jagd Tier Jagd-hund Gericht OLG Bamberg Datum 20.02.1990 Aktenzeichen 900220; 5 U 41/89; NJW-RR 1990, 735 Sachverhalt Der beklagte Forstdirektor war mit seinem Jagdhund als Jagdgast an einer Privatjagd beteiligt. Er setzte seinen Hund unangeleint zur Nachsuche auf ein laufkrank geschossenes Reh an. Dabei rannte der Hund von rechts aus dem Wald kommend auf die Straße gegen den Pkw des Klägers, wodurch das Fahrzeug im linken Frontbereich beschädigt wurde. Das LG hat den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von 7.997 DM verurteilt. Beurteilung Der Jagdhund des Försters war als Berufstier anzusehen. Aufgrund der Lage der Jagdreviere bestand die Gefahr, dass der Hund bei der Nachsuche in den öffentlichen Straßenverkehr gelangte, was schließlich auch geschah. Er durfte deshalb nicht unangeleint zur Nachsuche auf das angeschossene Wild angesetzt werden. Entscheidung Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht