Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Jagd Tier Elche Gericht AG Frankfurt Datum 20.11.1992 Aktenzeichen 921120; 32 C 2066/92-19; NJW-RR 1993, 633 Sachverhalt Die Klägerin nahm als Reiseveranstalterin den Beklagten auf Zahlung des restlichen Reisepreises für eine einwöchige Jagdreise in Anspruch. Der Beklagte hatte Reisemängel geltend gemacht, weil die Reisezeit nicht in der besten Elchjagdzeit gelegen hatte, wegen Mängeln bei der Treiber- und Hundegestellung und wegen nicht weidgerechter Jagdmethoden. Beurteilung Es sprach gegen eine „gute Organisation“, die im Prospekt angepriesen war, wenn die Treiberkette lediglich aus drei bis vier Jägern und zwei Hunden bestand. Es stellte eine schlechte Organisation dar, wenn ein bis zwei Stunden des Jagdtages damit verbracht wurden, die vor dem Elchwild geflüchteten Jagdhunde zu suchen. Die Jagd auf Schwarzwild war aufgrund der Ausübung mit Geländewagen undurchführbar. Auf die Nachtjagd mit Blendscheinwerfern hätte ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Die Hinweise auf die besondere Qualität des Jagdreviers ließ nicht den Schluss zu, dass mit dem in der ehemaligen Sowjetunion geringeren Jagdkomfort zu rechnen war. Entscheidung Die Klage hatte in Höhe von 755 DM Erfolg. Zurück zur Übersicht