Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Jagd Tier Schwarzwild Gericht LG Koblenz Datum 27.02.2004 Aktenzeichen 40227; 10 O 242/03; NJW-RR 2004, 825 Sachverhalt Der Beklagte war als Jagdgast zu einer Treibjagd auf Schwarzwild eingeladen. Beim Durchgehen der Dickung gab der Beklagte einen Schuss ab, durch den der Kläger erheblich verletzt wurde. Beurteilung Bei dem Treiben des Schwarzwildes handelte es sich um eine betriebliche Tätigkeit in dem Jagdunternehmen, wobei der Kläger als Treiber Betriebsangehöriger war. Der Kläger war als unerfahrener Treiber bei seiner Mitwirkung an der Treibjagd von den Anweisungen des Jagdveranstalters abhängig. Obwohl der Beklagte keine Warnkleidung trug und bewaffnet war, hatte er auf Bitten des Jagdunternehmers als Arbeitskollege des Klägers fungiert. Der Kläger war somit haftungsprivilegiert. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht