Urteil: Details

Zivilrecht

Jagd

Wild

BGH

22.07.2004

40722; III ZR 359/03; NJW-RR 2004, 1468

Sachverhalt

Die Eigentümer von Spargelanlagen verlangten von den Pächtern des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ersatz für Wildschäden auf den nicht eingezäunten Feldplantagen. Die Ansprüche der Beklagten sowie die Berufung wurden zurückgewiesen

Beurteilung

Der Gesetzgeber verlangte zur Minderung der Verbiss- und damit der Schadensersatzgefahr besondere Schutzvorrichtungen für die Anpflanzung von Gartengewächsen. Zwar wurde Spargel herkömmlicherweise als Gartengewächs angesehen. Aufgrund des feldmäßigen Anbaus in einem größeren Bereich konnte sich diese Eigenschaft regional ändern. Der Anspruch der Beklagten war somit nicht mangels besonderer Schutzmaßnahmen ausgeschlossen.

Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.