Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Jagd Tier Wild Gericht BGH Datum 22.07.2004 Aktenzeichen 40722; III ZR 359/03; NJW-RR 2004, 1468 Sachverhalt Die Eigentümer von Spargelanlagen verlangten von den Pächtern des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ersatz für Wildschäden auf den nicht eingezäunten Feldplantagen. Die Ansprüche der Beklagten sowie die Berufung wurden zurückgewiesen Beurteilung Der Gesetzgeber verlangte zur Minderung der Verbiss- und damit der Schadensersatzgefahr besondere Schutzvorrichtungen für die Anpflanzung von Gartengewächsen. Zwar wurde Spargel herkömmlicherweise als Gartengewächs angesehen. Aufgrund des feldmäßigen Anbaus in einem größeren Bereich konnte sich diese Eigenschaft regional ändern. Der Anspruch der Beklagten war somit nicht mangels besonderer Schutzmaßnahmen ausgeschlossen. Entscheidung Die Revision führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Zurück zur Übersicht