Urteil: Details

Zivilrecht

Jagd

Wild

OLG Rostock

30.03.2005

50330; 4 U 66/04; NuR 2006, 196

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Jagdgenossenschaft, begehrte die Feststellung des Nichtbestehens eines Jagdausübungsrechts des beklagten Landes. Dieses erwarb aufgrund notariellen Kaufvertrages die zu dem streitgegenständlichen Jagdbezirk der Klägerin gehörenden Flurstücke. Es wurde zugunsten des Landes eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Später schloss die Klägerin mit einem Jagdpachtbewerber einen Jagdpachtvertrag. Danach erfolgte die Eintragung des Eigentumswechsels für das beklagte Land, welches seitdem auf sämtlichen im Klageantrag aufgeführten Grundstücken durch Bedienstete bzw. Jagdgäste die Jagd ausübte.

Beurteilung

Die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen der Gemeinde waren zum einen an der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland gelegen und im übrigen von einem Jagdbezirk vollständig umschlossen, so dass das Jagdausübungsrecht der umschlossenen Grundstücke im Wege der Angliederung kraft Gesetzes gem. § 4 LJagdG Meckl.-Vorp. überging.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.