Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Pferd

OLG Köln

16.12.1992

27 U 92/92; NJW-RR 1993, 920

Sachverhalt

Die Klägerin versorgte auf Wunsch des Beklagten während dessen Ortsabwesenheit seine Pferde. Beim Ausmisten einer Pferdebox wurde sie von einem Pferd getreten. Ihre auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gerichtete Klage wurde vom LG abgewiesen.

Beurteilung

Es handelte sich bei der Verletzung der Klägerin um einen Arbeitsunfall, da sie die Tätigkeit nicht im Eigeninteresse ausführte. Es bestand damit ein Anspruch nur gegen die Unfallversicherung, nicht daneben gegen den Beklagten Da die gesetzliche Unfallversicherung jedoch keinen Ersatz für immaterielle Schäden vorsah, konnte die Klägerin keinen Ersatz verlangen.

Entscheidung

Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.