Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Stute, Wallach Gericht OLG Düsseldorf Datum 28.05.1993 Aktenzeichen 22 U 92/92; NJW-RR 1994, 92 Sachverhalt Der Kläger, Eigentümer einer Stute, ließ den Wallach des Beklagten, der nur noch sein Gnadenbrot erhalten sollte, auf seiner Koppel mit der Stute weiden. Bei einer Auseinandersetzung zwischen den Tieren schlug der Wallach die Stute derart, dass sie notgeschlachtet werden musste. Das LG hat bei der Schadensersatzklage des Klägers die mitwirkende Tiergefahr der Stute zu 50% berücksichtigt. Beurteilung Das Auftreten von „Hengstmanieren“ eines Hengstes oder Wallachs gegenüber einer Stute war nicht nur Ausdruck der Unberechenbarkeit dieses Hengstes oder Wallachs. In gleicher Weise war dieses Verhalten auch Reaktion auf die Wirkung, welche die Stute aufgrund ihrer tierischen Eigenart bei dem Hengst oder Wallach hervorgerufen hat. Ihre beiderseitigen Verursachungsbeiträge waren somit gleich hoch zu bewerten. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht