Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht OLG Stuttgart Datum 07.09.1993 Aktenzeichen 10 U 315/92; NJW-RR 1994, 93 Sachverhalt Der Kläger führte sein Pferd in einer 3,10m breiten Stallgasse am Zügel am Pferd des Beklagten vorbei. Dabei schlug das Pferd des Beklagten unvermittelt aus und verletzte das Pferd des Klägers so stark, dass dieses nach vergeblichen ärztlichen Bemühungen schließlich getötet werden musste. Die Versicherung des Beklagten hatte nur 40% der Schadenssumme ausgezahlt. Das LG hat eine weitergehende Klage abgewiesen. Beurteilung Durch das Vorbeiführen des Pferdes innerhalb der Reichweite des Pferdes des Beklagten wurde die Tiergefahr mobilisiert, den verletzten Freiraum durch Ausschlagen wiederherzustellen. Das Pferd wurde unter Ausnutzung seines Gehorsams am anderen Tier vorbeigeführt, so dass kein selbständiges Verhalten des Pferdes im Sinne der Definition der Tiergefahr vorlag. Es hat somit nicht die Tiergefahr die Reaktion des Pferdes des Beklagten ausgelöst. Das Aneinandervorbeiführen der Pferde war zudem durchaus üblich und wäre nur bei konkreten Anzeichen einer besonderen Gefahr zu unterlassen gewesen. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht