Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Dressurpferd

LG Karlsruhe

04.01.1996

4 O 40/94; NJW-RR 1997, 468

Sachverhalt

Das Dressurpferd Rembrandt, welches bereits mehrere Olympiasiege und Weltmeisterschaften gewonnen hatte, nahm mit dem Pferd des Beklagten gleichzeitig an einer Siegerehrung auf dem Turnierplatz teil. Gegen Ende der Meisterehrung trat die Stute der Beklagten mit ihrem eisenbeschlagenen Hinterbein nach Rembrandt aus und zerschmetterte dessen rechtes Kniegelenk. Die Klägerin verlangten Ersatz entgangener Preisgelder und Nutzungsausfallschaden.

Beurteilung

Die Erreichung vorderster Plätze bei den bevorstehenden Turnieren wurde nicht angezweifelt. Als Nutzungsentschädigung wären nur solche Lebensgüter geschützt, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung war. Die konkrete Bemessung des Nutzungsausfalls deckte sich mit den veranschlagten Preisgeldern.

Entscheidung

Das LG hat einen Nutzungsausfallschaden verneint, der Klage aber ansonsten stattgegeben.