Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht OLG Koblenz Datum 21.04.1998 Aktenzeichen 3 U 899/97; NJW-RR 1998, 1482; AgrarR 1999, 16 Sachverhalt Der Kläger war nach einem geführten Ausritt nach oder noch bei einem Galopp vom Pferd gefallen. Eine andere Reiterin habe ihn überholt, woraufhin das Pferd durchgegangen sei. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Der Kläger hat nicht den Nachweis erbracht, dass seine Verletzung aufgrund unberechenbaren Tierverhaltens eingetreten war. Die Alternativursache, der Kläger habe beim Durchparieren vom Galopp in den Schritt infolge einer Fehlreaktion das Gleichgewicht verloren, konnte ebenfalls nicht widerlegt werden. Den Kläger traf die Darlegungs- und Beweislast für die Verursachung durch das Pferd. Einen Beweis des ersten Anscheins gab es hier nicht. Entscheidung Die Berufung des Kl. hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht