Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht LG Gießen Datum 16.12.1998 Aktenzeichen 2 O 384/98; NJW-RR 1999, 1630 Sachverhalt Die Klägerin befand sich mit einer alten und im Reitunterricht ansonsten verlässlichen Stute auf einem normalen Geländeritt, als das Tier ausrutschte und beim Sturz die Klägerin verletzte. Beurteilung Die Haftung des Tierhalters war nicht unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ausgeschlossen. Die verletzte Reiterin musste sich jedoch eine Mithaftung von 50% anrechnen lassen, wenn sie als Tierführerin nicht den Entlastungsbeweis mangelnder eigener Mitverursachung führen konnte. Entscheidung Die Klage hatte zu 50% Erfolg. Zurück zur Übersicht