Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht OLG Hamm Datum 20.09.2000 Aktenzeichen 13 U 78/98; NJW-RR 2001, 390 Sachverhalt Die Klägerin trainierte mit dem Pferd des Beklagten für ein Dressurturnier die Lektion „Rückwärtsrichten“. Das Pferd reagierte unwillig und stieg schließlich hoch und stürzte mit der Klägerin zur Seite, wobei diese sich schwere Verletzungen im Fuß zuzog. Sie begehrt Schmerzensgeld, Ersatz der bisherigen Kosten sowie Feststellung künftiger Ersatzpflicht. Beurteilung Dadurch, dass die Klägerin das Pferd selbständig ritt, setzte sie sich der unberechenbaren Tiergefahr aus. Der Aspekt des Handelns auf eigene Gefahr hätte den Normzweck der Tierhalterhaftung nur dann verdrängt, wenn der Reiter im Einzelfall Risiken übernommen hätte, die über die gewöhnliche Gefahr hinausgehen, die normalerweise mit dem Reiten verbunden gewesen wären. Bei der vorliegenden Übung handelte es sich jedoch um eine nicht gefährliche Gehorsamsübung. Entscheidung Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg, das Schmerzensgeld wurde der Klägerin in Höhe von 15.000 DM zugesprochen. Zurück zur Übersicht