Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferde Gericht OLG Koblenz Datum 31.01.2002 Aktenzeichen 5 U 465/01; NJW-RR 2002, 1106 Sachverhalt Die Klägerin führte nach dem Reitunterricht ihr Schulpferd ohne ausreichenden Abstand hinter dem Pferd der Beklagten entlang. Dieses keilte aus und fügte der Klägerin eine Trümmerfraktur des Oberschenkels zu. Nach Zahlung von 10 .000 DM erklärten die Parteien die Klage auf Feststellung künftiger Verpflichtung in Höhe von 50% für erledigt. Das LG hat die Klage abgewiesen. Beurteilung Die Klägerin hatte ihr Pferd mit weniger als 150 cm Abstand zu dicht und insbesondere ohne sich hierbei bemerkbar zu machen, an dem Pferd der Beklagten vorbeigeführt. Auch nahm sie nicht den nächsten Weg zur Box. Selbst wenn dies dem Verhalten anderer Reiter entspricht, entschuldigt diese häufig vorkommende Nachlässigkeit nicht das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt durch die Klägerin Entscheidung Das OLG erklärte den materiellen Ersatzanspruch, den Schmerzensgeldanspruch sowie den Ersatz künftiger Schäden zu 2/3 dem Grunde nach für gerechtfertigt. Zurück zur Übersicht