Urteil: Details

Zivilrecht

Pferde

Pferd

LG Oldenburg

30.03.2006

9 O 2927/05; Nds. Rpfl. 2006, 215

Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Auktionspferd. Die Klägerin ersteigerte das Pferd auf einer Auktion der Beklagten, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt wurde. Das ersteigerte Pferd lahmte, so dass die Klägerin mit der Klage die Rückabwicklung begehrte.

Beurteilung

Die Versteigerung eines gerittenen und deshalb gebrauchten Pferdes i. S. d. § 474 Abs. 1 S. 1 BGB durch einen öffentlich bestellten Versteigerer unterfällt nicht den Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs. Zwar ist die Vorschrift in erster Linie im Hinblick auf die Versteigerung gebrauchter Fundsachen oder hinterlegungsunfähiger Sachen geschaffen worden, jedoch ist dem Wortlaut der Norm eine solche Begrenzung nicht zu entnehmen.

Entscheidung

Die Klage war nicht begründet.