Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Pferde Tier Pferd Gericht OLG Celle Datum 31.05.2006 Aktenzeichen 7 U 252/05; RdL 2006, 209 (s. auch OLG Oldenburg 20.09.2006 4 U 32/06; RdL 2006, 319 mit gleichem rechtlichen Ergebnis; nicht in der Sammlung abgedruckt) Sachverhalt Beide Parteien sind Tierärzte. Die Klägerin begehrt im Wesentlichen von dem Beklagten Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Reitpferd, da sich bereits kurze Zeit nach dem Kauf Probleme bei der Rittigkeit ergaben. Eine Röntgenuntersuchung der Dornfortsätze habe deutlich enge Zwischenräume mit drei Verdichtungszonen im Randbereich ergeben. Der Beklagte wendete dagegen ein, dass beim erfolgten Proberitt keine Probleme auftraten und auch der die Ankaufuntersuchung durchführende Tierarzt keine diesbezüglichen Feststellungen traf. Das LG hat die Klage abgewiesen. Hiergegen wendet sich die Klägerin. Beurteilung Bei Warmblut-Reitpferden stellen sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule als solche - ohne in Erscheinung tretende Beschwerden - keinen Sachmangel dar. Für eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik (Schmerzempfindlichkeit, muskuläre Verspannungen) gilt von der Art des Mangels her die Vermutung des § 476 BGB nicht, denn die nach der Übergabe in Erscheinung getretenen Beschwerden könnten durch vielfältige Art und Weise ausgelöst worden sein. Insofern ist die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Entscheidung Die zulässige Berufung hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht