Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Fuchs

AG Koblenz

13.05.1992

41 C 480/92; NJW-RR 1993, 164

Sachverhalt

Der Sohn des Versicherungsnehmers hatte mit dessen PKW auf der Autobahn die rechte Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h befahren. Plötzlich war 30m vor dem Fahrzeug ein Fuchs auf die Fahrbahn gelaufen. Der Fahrer hatte sofort abgebremst und versucht, dem Tier nach links auszuweichen. Hierbei geriet das Fahrzeug ins Schleudern und verunfallte.

Beurteilung

Bei einem eventuellen Zusammenstoß bzw. einem Überfahren des Fuchses wäre tatsächlich nicht mit einem erheblichen Schaden an dem Pkw zu rechnen gewesen. Insoweit bestand von vornherein keine konkrete Rettungspflicht, da mit einem Schadenseintritt nicht zu rechnen war, allenfalls mit einer unerheblichen Beschädigung.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.