Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Wildhase

OLG München

12.03.1993

10 U 5568/92; NJW-RR 1994, 222

Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Zusammenstoß eines Wildhasen mit dem Renault Clio vermeiden wollen. Bei diesem Manöver bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h war der Wagen geschleudert und hatte sich überschlagen. Der Kläger verlangte Ersatz der Kosten aus seiner Fahrzeugteilversicherung. Das LG hatte der Klage stattgegeben.

Beurteilung

Eine Ausweichbewegung oder ein Abbremsen, um einen drohenden Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden, ist eine automatische und adäquate Reaktion eines Autofahrers, die nach § 62 VVG geboten war, häufig erfolgreich durchgeführt wurde und der Vermeidung von Schäden diente. Die Zerstörung des wenige Monate alten Renault Clio war nicht das abgewogene und bewusst eingesetzte Mittel, um den Zusammenstoß zu vermeiden, sondern die Folge des missglückten Ausweichversuchs, der jeglichen Schaden vermeiden sollte.

Entscheidung

Die Berufung des Beklagten hatte keinen Erfolg.