Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Reh Gericht OLG Jena Datum 12.05.1999 Aktenzeichen 4 U 1639/98; NJW-RR 1999, 1258 Sachverhalt Der Kläger hat aus einer Fahrzeugteilversicherung Versicherungsleistungen mit der Behauptung begehrt, ihm sei ein Schaden anlässlich eines Unfalls entstanden, zu dem es gekommen sei, weil er einem Reh habe ausweichen müssen. Das LG hat der Klage stattgegeben. Beurteilung Wer die im Versicherungsvertrag versprochene Leistung forderte, musste darlegen und beweisen, dass der Versicherungsfall eingetreten war. Für den Nachweis eines Wildausweichschadens kam dem Versicherungsnehmer keine Beweiserleichterung etwa entsprechend den Kfz-Diebstahlsfällen zugute. Entscheidung Die Berufung führte zur Klageabweisung. Zurück zur Übersicht