Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Pferd

OLG Hamm

15.03.2000

20 U 164/99; NJW-RR 2000, 1194

Sachverhalt

Beim Ausführen dreier Pferde rutschte das hinten laufende Tier aus, wodurch es zu einer Panik der Tiere kam. Sie brachen aus und zwei der Tiere beschädigten verschiedene PKW. Das LG hat die Beklagte zur Gewährung von Deckungsschutz für ein Pferd verurteilt, für das vor Kaufabschluss erst auf Probe übernommene Tier jedoch abgewiesen.

Beurteilung

Das neue Risiko einer Tieraufseher-Haftpflichtversicherung bezüglich des zweiten Tieres nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes durch Ankauf des Tieres war erst nach Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung eingetreten. Die zwischenzeitliche Deckung durch die Vorsorgeversicherung konnte sich bei einer pflichtgemäßen Anzeige des neuen Risikos über ein Jahr lang hinziehen. Die tatsächliche Dauer der Abwicklung des Risikos konnte deshalb nicht entscheidend sein.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.