Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Reh

OLG Hamm

05.05.2004

20 U 29/04; NJW-RR 2004, 1264

Sachverhalt

Der klagende Kfz-Händler hatte während einer Probefahrt seines Neffen selbst das Steuer übernommen. Nach einer Kurve auf regennasser Fahrbahn war der Wagen in den rechten Straßengraben geraten. Der Kläger habe einem plötzlich auftauchenden Reh ausweichen wollen, sei mit diesem zusammengestoßen, woraufhin der Wagen in den Graben geschleudert wurde, während das Reh weiter gelaufen sei.

Beurteilung

Das Auftauchen des Rehs wurde den beiden am Unfallort hinzu gerufenen Polizisten gegenüber nicht erwähnt. Interessen des Neffen am Ausgang des Rechtsstreits konnten nicht ausgeschlossen werden. Ein Zusammenstoß mit Haarwild konnte somit nicht zweifelsfrei bewiesen werden.

Entscheidung

Die Klage hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg.