Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Steuern und Versicherungen Tier Wild Gericht OLG Koblenz Datum 19.05.2006 Aktenzeichen 10 U 1415/05; NJW-RR 2007, 242 Sachverhalt Der Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen aus einer für sein Motorrad abgeschlossenen Teilkaskoversicherung wegen eines behaupteten Wildunfalls auf einer Landstraße. Das LG wies die Klage ab. Beurteilung Nach Ansicht des OLG steht dem Kläger ein Ersatzanspruch aus §§ 62, 63 VVG zu. Die Beklagte hingegen kann sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Denn es liegt nicht schon deshalb grobe Fahrlässigkeit vor, weil der Motorradfahrer bei dem Schild „Wildwechsel“ nahezu die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fährt. Entscheidung Die Berufung des Klägers hatte Erfolg. Zurück zur Übersicht