Urteil: Details

Zivilrecht

Steuern und Versicherungen

Wild

OLG Koblenz

19.05.2006

10 U 1415/05; NJW-RR 2007, 242

Sachverhalt

Der Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen aus einer für sein Motorrad abgeschlossenen Teilkaskoversicherung wegen eines behaupteten Wildunfalls auf einer Landstraße. Das LG wies die Klage ab.

Beurteilung

Nach Ansicht des OLG steht dem Kläger ein Ersatzanspruch aus §§ 62, 63 VVG zu. Die Beklagte hingegen kann sich nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Denn es liegt nicht schon deshalb grobe Fahrlässigkeit vor, weil der Motorradfahrer bei dem Schild „Wildwechsel“ nahezu die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h fährt.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.