Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Hühner

LG Ansbach

07.07.1998

2 O 1214/97; NJW-RR 1999, 1630

Sachverhalt

Neben der Grundstücksgrenze des Beklagten befanden sich flache Sandsteinbögen einer alten Stadtmauer. Die Hühner des Beklagten, der diese zur Bestreitung seines Lebensunterhalts hielt, hatten dort Schäden angerichtet, deren Ersatz der Kläger mit der Klage erstrebt.

Beurteilung

Der Kläger musste nicht damit rechnen, dass die Tiere unter den Sandsteinbögen Schäden anrichteten. Deshalb war er nicht verpflichtet, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Tiere hierhin gelangen konnten. Er hatte damit seiner Aufsichtspflicht über die Hühner Genüge getan. Den Schaden hatte er folglich nicht zu verantworten.

Entscheidung

Die Klage blieb ohne Erfolg.