Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Pferde

OLG Celle

26.01.2000

9 U 130/99; NJW-RR 2000, 1194

Sachverhalt

Der Beklagte hatte bei dem Kläger Pferde zur Unterbringung und Ausbildung eingestellt. Durch ein Pferd des Beklagten, welches über seinen Weidezaun gesprungen war, wurde ein Jungfohlen einer Stute des Beklagten verletzt und musste getötet werden. Das LG hat die Vergütungsansprüche wegen Unterbringung und Ausbildung größtenteils zugesprochen und dem zur Aufrechnung gestellten Anspruch wegen Verletzung des Fohlens teilweise stattgegeben.

Beurteilung

Der Beklagte hatte durch die Umzäunung von deutlich über 1,20 m seine Sorgfaltspflicht bei der Beaufsichtigung der seinen Erwerbszwecken dienenden Pferde erfüllt. Dass die für die Pferde sichtbare Elektrolitze nicht unter Strom stand, war dabei unerheblich.

Entscheidung

Die Zuerkennung eines höheren Schadensersatzanspruches wegen Verletzung des Fohlens wurde abgewiesen, solche Ansprüche generell verneint und der Verurteilungsbetrag dementsprechend angepasst.