Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Schäden durch Tiere Tier Taube, Katze Gericht LG Siegen Datum 14.07.2005 Aktenzeichen 5 O 31/05; NJW- RR 2005, 1340 Sachverhalt Der Kläger behauptete, seine Brieftaube sei dadurch zu Tode gekommen, dass der Kater der Beklagten gegen die Voliere gesprungen sei und der Vogel sich erschreckt habe. Er habe den Vorfall beobachtet. Beurteilung Eine Identifizierung einer schwarz- weißen Katze war auch einem Beobachter mit besonderem Unterscheidungsvermögen für Tiere nicht zweifelsfrei möglich. Zudem war die Kausalität des behaupteten, doch nicht beweisbaren, Geschehensablaufs für den Tod der Taube nicht erwiesen. Entscheidung Die Klage hatte keinen Erfolg. Zurück zur Übersicht