Urteil: Details

Zivilrecht

Schäden durch Tiere

Taube, Katze

LG Siegen

14.07.2005

5 O 31/05; NJW- RR 2005, 1340

Sachverhalt

Der Kläger behauptete, seine Brieftaube sei dadurch zu Tode gekommen, dass der Kater der Beklagten gegen die Voliere gesprungen sei und der Vogel sich erschreckt habe. Er habe den Vorfall beobachtet.

Beurteilung

Eine Identifizierung einer schwarz- weißen Katze war auch einem Beobachter mit besonderem Unterscheidungsvermögen für Tiere nicht zweifelsfrei möglich. Zudem war die Kausalität des behaupteten, doch nicht beweisbaren, Geschehensablaufs für den Tod der Taube nicht erwiesen.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg.