Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Welpen Gericht BGH Datum 04.07.1989 Aktenzeichen VI ZR 309/88; NJW 1989, 2947; (OLG Celle) Sachverhalt Eine Studentin der Tiermedizin erkrankte schwer mit hohem Fieber, Kopf- und Nackenschmerzen sowie erheblichen Magen- und Darmstörungen. Acht Jahre später ergab eine Untersuchung eine alte Infektion mit dem Virus leptospira bratislava. Die Klägerin gab an, auf dem Gelände der beklagten Hochschule frei herumlaufende, offensichtlich kranke Welpen getroffen und einen davon auf den Arm genommen. Zu dieser Zeit sei in der Hochschule mit dem fraglichen Virus experimentiert worden. Sie warf der Hochschule eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht vor. Die Hochschule bestritt, es sei mit den fraglichen Viren des Typs Bratislava experimentiert worden. Die Kl. verlangte unter Anrechnung 25%igen Mitverschuldens Ersatz ihrer materiellen und immateriellen Schäden. LG und OLG haben die Klage abgewiesen. Beurteilung Konnte wie im Streitfall der Klagevortrag mangels dokumentierter Untersuchungen nur mittels Indizien bewiesen werden, hatte der Tatrichter zu prüfen, ob die gesamten vorgetragenen Indizien – deren Richtigkeit unterstellt – ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würden. An einer solchen umfassenden Prüfung und Aufklärung hatte es das Berufungsgericht fehlen lassen; jedenfalls ließen die Gründe des angefochtenen Urteils derartiges nicht erkennen. Zudem war dem Antrag auf Vernehmung von Zeugen, die die Forschung an den fraglichen Viren bezeugen sollten, übergangen worden. Entscheidung Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Zurück zur Übersicht