Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Fuchswallach

OLG Frankfurt

10.05.1990

3 U 52/88; NJW-RR 1991, 476

Sachverhalt

Der beklagte Tierarzt wurde von der Klägerin hinzugezogen, als ihr Stallarzt nicht erreichbar war und ihr Fuchswallach Fieber bekam. Der Arzt verabreichte dem Pferd nach kurzer Untersuchung ein entzündungshemmendes Präparat intravenös. Bei einer Nachuntersuchung am nächsten Tag war kein Fieber mehr feststellbar, der Beklagte verabreichte jedoch erneut das Präparat intravenös. Das Pferd erlitt einen anaphylaktischen Schock und verstarb trotz der eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Das LG hat die Klage auf Schadensersatz dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Beurteilung

Die Meinung, wonach eine intravenöse Injektion an Pferden angesichts ihrer raschen Wirkung ohne eine diagnostizierte schwere bzw. lebensbedrohliche Erkrankung des Tieres unter dem Gesichtspunkt der Risikoabwägung nicht vertretbar war, ging völlig an den Gegebenheiten der praktischen Medizin vorbei. Bei Medikamenten, bei denen eine intravenöse Gabe bedenklich war, war es Sache der Arzneimittelhersteller, hierauf im Beipackzettel hinzuweisen. Auch wurde die Injektion von 25 ml der Flüssigkeit innerhalb von mindestens 1 ½ Minuten vorgenommen, was medizinisch betrachtet noch hinreichend langsam war.

Entscheidung

Auf die Berufung des Beklagten wurde die Klage abgewiesen.