Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Schimpanse

OLG München

04.07.1990

15 U 5818/89; NJW-RR 1991, 477

Sachverhalt

Der acht Jahre alte erkrankte Schimpanse der Klägerin, der dieser aufgrund amtlicher Anordnung weggenommen worden war, wurde ohne Zustimmung der Klägerin von dem Beklagten eingeschläfert, weil das Tier nicht mehr artgerecht habe untergebracht werden können. Das LG hat die Klage auf Zahlung von Schadensersatz abgewiesen.

Beurteilung

Die Tatsache, dass das Tier erkrankt war und nicht mehr artgerecht untergebracht werden konnte, vermochte die fehlende Einwilligung des Eigentümers zur Tötung des Tieres nicht zu ersetzen. Da aber hinsichtlich des erkrankten Tieres keine Verwertungsmöglichkeit bestand, fehlte es an einem erstattungsfähigen Schaden.

Entscheidung

Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.