Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Elefantenkuh

OLG Celle

10.08.1994

21 U 11/94; NJW 1995, 786

Sachverhalt

Der Kläger, ein berufsständischer Verein von Tierärzten, begehrte aus abgetretenem Recht Ausgleich einer Tierarztrechnung gegen den Beklagten. Dieser erhob seinerseits Ansprüche gegen den seinerzeit behandelnden Arzt wegen Behandlungsfehlern, aufgrund derer einem seiner Elefanten etwa ein Drittel des Ohres amputiert werden musste. Der Beklagte erklärte gegenüber der Honorarforderung die Aufrechnung mit einer etwa dreimal höheren Schadensersatzforderung. Das LG hat die Klage abgewiesen.

Beurteilung

Im Gegensatz zur Humanmedizin führte die einwilligungslose Weitergabe von veterinärmedizinischen Behandlungsunterlagen in der Regel mangels Gesetzesverletzung, nämlich Verletzung eines nach § 203 Abs. 1 Nr.1 StGB geschützten Privatgeheimnisses, nicht zur Unwirksamkeit der Abtretung. Auch die Neufassung, die Geheimnisse erfasste, die jemand als Tierarzt erfuhr, schützte nicht Geheimnisse des Tieres, sondern nur solche des Menschen, also des Eigentümers oder Auftraggebers, die dem Tierarzt anlässlich der Behandlung anvertraut oder bekannt wurden.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg.