Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Schäferhund, Mischlingsrüde

LG Baden-Baden

20.11.1998

1 S 54/98; NJW-RR 1999, 609; (AG Rastatt)

Sachverhalt

Der gegenüber anderen Rüden häufig aggressiv reagierende Schäferhund der Beklagten verletzte den viel kleineren Mischlingsrüden des Klägers ohne konkreten Anlass so erheblich, dass der Kläger neben sonstigen Unkosten von 190 DM 5.507 DM als Behandlungskosten für ihn aufwenden musste. Der Kläger hatte den Hund für eine Schutzgebühr von 100 DM erworben und ihm sodann besondere Fürsorge angedeihen lassen müssen. Das AG hat die Schadensersatzpflicht der Beklagten auf den zehnfachen Anschaffungspreis des Hundes begrenzt.

Beurteilung

Unverhältnismäßige Wiederherstellungskosten waren vom Schädiger nicht geschuldet, wobei die Kosten den Wert des verletzten Tieres erheblich übersteigen konnten. Für die Höhe der ersatzfähigen Behandlungskosten waren von Bedeutung der Wert des Tieres, Alter und Gesundheitszustand sowie die Erfolgsaussichten der Behandlung. Auch musste im vorliegenden Fall die besondere emotionale Bindung des Klägers an seinen Hund aufgrund der besonderen Fürsorge berücksichtigt werden. Die Grenze der Ersatzfähigkeit von Behandlungskosten für verletzte Tiere war somit eine Frage des Einzelfalles.

Entscheidung

Die Berufung des Klägers hatte Erfolg.