Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferde

OLG Frankfurt

28.01.2000

24 U 64/98; NJW-RR 2001, 893

Sachverhalt

Der Beklagte hatte für eine Pferde- Ankaufsuntersuchung in einem tierärztlichen Gutachten Befunde erteilt, die nach Ansicht des Klägers zu einer intensiven Aufklärung des Klägers verpflichtet hätten. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg.

Beurteilung

Nur im Bereich der Humanmedizin wäre der Arzt beweispflichtig für die ausreichende Aufklärung des Patienten gewesen. Wegen des fehlenden Selbstbestimmungsrechts greift diese Regelung in der Tiermedizin nicht ein. Aufgrund der rein wirtschaftlichen Interessenlage war der Geschädigte für das Unterbleiben einer ausreichenden Aufklärung beweispflichtig. Ein Sachverständigengutachten, welches die Aufklärungspflicht verdeutlichte, war zum Beweis der unterbliebenen Aufklärung nicht geeignet.

Entscheidung

Auf die Berufung des Beklagten wurde die Klage abgewiesen.