Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferd

OLG Hamm

22.04.2002

3 U 1/01; VersR 2003, 1139

Sachverhalt

Der Kläger verlangte Schadensersatz für den Verlust des Pferdes, das nach dem Auftreten einer Hufrehe vom Tierarzt euthanasiert wurde. Eine Hufrehe, wie auch der Grund für die Tötung des Pferdes, waren in den Krankenunterlagen des Beklagten nicht verzeichnet.

Beurteilung

Der Kläger hatte nicht den Beweis erbracht, dass die Hufrehe ursächlich auf eine fehlerhafte Behandlung des Pferdes durch den Beklagten zurückzuführen war. Alleine Dokumentationsversäumnisse führten aber nicht zu einer eigenständigen Haftung des Tierarztes. Vielmehr indizierten sie das Unterbleiben eben dieser Maßnahme.

Entscheidung

Die Klage wurde abgewiesen