Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Hund

BGH

22.06.2005

VIII ZR 281/04; NJW 2005, 2852; (LG Oldenburg)

Sachverhalt

Der Käufer eines Hundes verlangte vom Züchter Schadensersatz wegen Wurmbefalls, Ziehung zweier Milchzähne, Operation einer genetischen Sprunggelenksmissbildung sowie lebenslanger Kontrolluntersuchungen der Operationsstelle. Der Käufer hatte Rücknahme des Hundes sowie Minderung des Kaufpreises abgelehnt.

Beurteilung

Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung stand dem Käufer mangels Verschuldens des Verkäufers an der Missbildung nicht zu. Ein Züchter hatte nicht schlechthin für eventuelle genetische Fehler eines Hundes einzustehen.

Entscheidung

Der Käufer hatte keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.