Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Fallkategorie Veterinärrecht Tier Hund Gericht BGH Datum 22.06.2005 Aktenzeichen VIII ZR 281/04; NJW 2005, 2852; (LG Oldenburg) Sachverhalt Der Käufer eines Hundes verlangte vom Züchter Schadensersatz wegen Wurmbefalls, Ziehung zweier Milchzähne, Operation einer genetischen Sprunggelenksmissbildung sowie lebenslanger Kontrolluntersuchungen der Operationsstelle. Der Käufer hatte Rücknahme des Hundes sowie Minderung des Kaufpreises abgelehnt. Beurteilung Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung stand dem Käufer mangels Verschuldens des Verkäufers an der Missbildung nicht zu. Ein Züchter hatte nicht schlechthin für eventuelle genetische Fehler eines Hundes einzustehen. Entscheidung Der Käufer hatte keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung. Zurück zur Übersicht