Urteil: Details

Zivilrecht

Veterinärrecht

Pferde

BGH

07.12.2005

VIII ZR 126/05; NJW 2006, 988

Sachverhalt

Die Parteien tauschten einen Wallach der Klägerin gegen eine Stute des Beklagten. Die Klägerin stellte zwei Monate später bei der von ihr erworbenen Stute eine sog. periodische Augenentzündung fest. Sie ließ das Tier tierärztlich behandeln und zweimal operieren. Sie verlangte Ersatz der Kosten in Höhe von 2.000 Euro. Das AG hat die Klage abgewiesen, das LG hat ihr stattgegeben.

Beurteilung

Die Klägerin hatte es versäumt, dem Beklagten Gelegenheit zu geben, das Pferd wegen der aufgetretenen periodischen Augenentzündung tierärztlich behandeln zu lassen. Es war nach dem Vortrag der Klägerin nicht ersichtlich, dass der Zustand des Tieres ausnahmsweise eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen ließ, die vom Verkäufer nicht rechtzeitig veranlasst werden konnte. Ein Nacherfüllungsverlangen war damit zumutbar und erforderlich.

Entscheidung

Die Revision des Beklagten hatte Erfolg.