Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Katzen Gericht KG Berlin Datum 03.06.1991 Aktenzeichen 24 W 6272/90; NJW-RR 1991, 1116 Sachverhalt Der Antragsgegner hielt in seiner 42qm großen 1-Zimmer-Wohnung zeitweise bis zu 14 Katzen. Der Antragsteller beantragte, den Antragsgegner zur Abschaffung sämtlicher Katzen zu verpflichten. Das AG verpflichtete den Antragsgegner zur Reduzierung der Katzenzahl auf vier sowie zum Ersatz sämtlicher Schäden, die durch Mietminderungen aufgrund der Geruchsbildung wegen einer höheren Katzenzahl entstanden. Beurteilung Auch unter Berücksichtigung des ungepflegten und teilweise stark instandsetzungsbedürftigen Zustandes der Wohnanlage und der einfachen Wohngegend überschritt jedenfalls die Haltung von mehr als vier Katzen in der kleinen Wohnung das Maß des ordnungsgemäßen Gebrauchs. Ein solcher Gebrauch entsprach nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen. Entscheidung Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners blieb erfolglos. Zurück zur Übersicht