Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Flöhe Gericht OLG Köln Datum 14.10.1992 Aktenzeichen 16 U 46/92; NJW-RR 1993, 252 Sachverhalt Die Kläger hatten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Urlaubsreise in ein 3-Sterne-Hotel auf Kuba gebucht. Sie zogen wegen Mängeln in ein 4-Sterne-Hotel und haben die erhöhten Kosten sowie die Kosten für eine Entflohung der Wohnung nach der Rückkehr vor dem LG mit Erfolg geltend gemacht. Beurteilung Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Reiseveranstalters wäre nur anzunehmen gewesen, wenn der schadensursächliche Mangel auf einem länger andauernden Schädlingsbefall der Unterkunft beruht hätte, der von einem sorgfältigen Reiseveranstalter bzw. dem Hotelier im Rahmen der ihm von Zeit zu Zeit obliegenden Kontrollen feststellbar gewesen wäre oder über den ihm die örtliche Reiseleitung etwa aus Anlass aktueller Vorkommnisse hätte berichten müssen. Der Flohbefall stellte jedoch nur die Verwirklichung eines allgemein bestehenden Risikos dar, das sich typischerweise bei Reisen in tropische und subtropische Länder erhöhte. Entscheidung Die Berufung des Reiseveranstalters hatte hinsichtlich der Entflohungskosten Erfolg. Zurück zur Übersicht