Tierschutzrecht Urteil: Details Rechtsbereich Zivilrecht Tier Haustiere Gericht BGH Datum 20.01.1993 Aktenzeichen VIII ZR 10/92; WuM 1993, 109 Sachverhalt Der Beklagte, der die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Hessen verfolgte, war Herausgeber eines Mietvertragsformulars für Wohnräume, das auch im Wege des freien Verkaufs vertrieben wurde. Der Kläger, der die Interessen der Mieter in Kassel und Umgebung wahrnahm, hatte aus diesem Vertragsformular 33 Klauseln beanstandet, unter anderem den Passus über Verbot der Haustierhaltung. Beurteilung Die Klausel konnte keinen Bestand haben, weil sie nicht ausreichend die gegenläufigen Interessen von Mieter und Vermieter berücksichtigte. Das totale Verbot hätte auch solche Tiere erfasst, deren Vorhandensein von Natur aus – wie etwa bei Zierfischen im Aquarium – keinen Einfluss auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter haben konnte. Entscheidung Der Klage wurde zum Teil stattgegeben. Zurück zur Übersicht